Administration:Buchhaltung/Belege
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Alle Angaben ohne Gewähr
Im Unterschied zur Rechnung braucht eine Quittung keine der folgenden Angaben:
- Datum der Leistung
- Rechnungsnummer
- Steuernummer
Die Vorlage für eine Quittung ist damit weniger detailliert als die Vorlage für eine ordentliche Rechnung.
Der wesentliche Unterschied zwischen der Rechnung und der Quittung ist, dass eine Quittung als Beweis für den Erhalt einer Leistung und Zahlung dient. Die Rechnung hat im Unterschied zur Quittung die Funktion, Leistungen übersichtlich darzustellen und die dazugehörigen Kosten aufzuzeigen.
Das deutsche Umsatzsteuergesetz gibt vor, welche Pflichtangaben auf einer Rechnung zu finden sein müssen. Diese Informationen schützen sowohl Käufer als auch Händler vor möglichen Missverständnissen und helfen ihnen dabei, die konkreten Verkaufsbedingungen besser zu verstehen. Auch das Finanzamt kann die finanziellen Vorgänge eines Unternehmens so besser nachvollziehen und auf Rechtskonformität überprüfen.
Rechnungen müssen nach geltendem Recht gem. § 14 Abs. 4 i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG folgende Angaben enthalten:
- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
- Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung
- Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt
- Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts
- Entgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag sowie Hinweis auf Steuerbefreiung
- Ggf. Hinweis auf Steuerschuld des Leistungsempfängers Generell gilt: Bei Beträgen bis 150 Euro muss es keine Rechnung sein – das Finanzamt erkennt bis zu diesem Betrag auch Quittungen an.